• Leistungen

Spezielle Leistungen / private Leistungen

Für Beschäftigungen mit Lebensmitteln, auch für Gelegenheitsjobs in Kindergärten oder Schulen verlangt das Gesundheitsamt eine Gesundheitsbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz.

Sie können diese Belehrung kurzfristig und unbürokratisch bei uns bekommen gegen ein Honorar von 30 Euro, die Unterlagen bekommen Sie am Belehrungstermin bei uns, eine Vorbereitung ist nicht nötig.

Bitte bringen Sie, wenn möglich, Ihren Impfpass mit! (Keine Voraussetzung)

Bei Neigung zu Infekten und Allergien kann eine Eigenblutbehandlung nützlich sein, bei Fragen hierzu wenden Sie sich, gerne auch per Online-Terminvereinbarung, an die Ärztin Frau Brunner-Edrich.

Als separaten Termin oder auch im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung können Sie aus eigenem Interesse spezielle Blutwerte oder technische Untersuchungen wie Ergometrie als IGEL Leistung erhalten; hierunter fallen auch Vitamin- oder Spurenelemente Checks und die Laboranalyse der Stuhlflora.

Ob Leistungen von den Krankenversicherungen übernommen werden, hängt von den aktuellen Leistungskatalogen der Versicherer ab. Hierüber erhalten Sie von uns im Vorfeld Auskunft. Alle Leistungen können auch als Selbstzahlerleistung (IGEL) in Anspruch genommen werden.
Privat Versicherte müssen bei Unklarheiten bei ihrer jeweiligen Versicherung bezüglich Kostenübernahme anfragen.